Gerichtsurteil bestätigt: Gardasil-Impfstoff ist lebensgefährlich – Wissenschaftliche Beweise ohne Zweifel

Gerichtsurteil bestätigt Gardasil-Impfstoff ist lebensgefährlich - Wissenschaftliche Beweise ohne Zweifel

Gardasil-Impfstoff führte zu einer Autoimmunreaktion

Möge Gott die Familie Tarsell segnen, die acht lange Jahre lang gegen die Impfstoffhersteller gekämpft hat, um eine medizinische Beweislast dafür zu erbringen, dass der Gardasil-Impfstoff ihre Tochter getötet hat.

Die 21-jährige Tochter Christina Richelle Tarsell “starb an einer Arrhythmie, die durch eine Autoimmunreaktion hervorgerufen wurde”, auf Gardasil, einen HPV-Impfstoff, den sie nur wenige Tage vor ihrem Tod erhielt. (1)

Das endgültige Urteil wurde vom Ministerium für Gesundheit und Sozialwesen bestätigt: Der Gardasil-Impfstoff von Merck verursacht Autoimmunprobleme, die zu plötzlicher Schwächung und/oder zum Tod führen. (2)

Wenn das junge Mädchen von einem Verrückten mit einer Pistole niedergeschossen worden wäre, dann gäbe es nationale Schlagzeilen und einen Marsch nach Washington. Da diese junge Frau durch einen Impfstoff “erschossen” wurde, wird die ganze Geschichte unter den Teppich gekehrt.

Nicht zu vernachlässigen ist, dass der Gardasil-Impfstoff dafür verantwortlich ist, dass bis heute das Leben von 271 jungen Frauen beendet wurde, wie aus über 57.520 Berichten über Nebenwirkungen hervorgeht, die aus dem Vaccine Adverse Events Reporting System stammen.

Wenn 271 junge Menschen bei einer Schießerei ums Leben kämen, wäre die Berichterstattung ununterbrochen. Wie wäre es mit einem Verbot von Gardasil – einer echten modernen Angriffswaffe? (3)

Vom Vaccine Court bis zum Ministerium für Gesundheit und Soziales

Der Fall Tarsell wurde zunächst vom Vaccine Court aufgegriffen, einem Entschädigungssystem, das eingerichtet wurde, um Familien für Impfstoffschäden zu entschädigen. Impfstoffhersteller zahlen eine Verbrauchssteuer an dieses System für jeden Impfstoff, den sie verkaufen.

Dieses Geld (Geschäftskosten) wird verwendet, um ausgewählten Familien, die medizinisch beweisen können, dass sie durch einen Impfstoff geschädigt wurden, Schadenersatz zu zahlen. (4)

Dieses System schützt die Impfstoffhersteller davor, vor Gericht verklagt zu werden, und stellt sicher, dass Impfstoffe weiterhin zum Wohle aller hergestellt werden.

Zuerst sagte der Sonderbeauftrage des Impfstoffgerichts, dass Frau Tarsell keine überzeugende Begründung für “ihre Behauptung, dass Christina erst nach der ersten Dosis des HPV-Impfstoffs eine Arrhythmie erfahren hat”, getroffen habe.

Der Sonderbeauftrage erklärte, dass “ohne diese Grundlage der Anspruch von Frau Tarsell nicht haltbar ist”. Der Sonderbeauftragte hat die von den Tarsell’s zur Verfügung gestellten medizinischen Unterlagen nicht bewertet.

Diese Aufzeichnungen bewiesen, dass Christinas Arrhythmie erst nach dem Gardasil-Impfstoff auftrat. Der Sonderbeauftrage begründete seine Entscheidung stattdessen mit der Möglichkeit, dass Christinas Arrhythmie bereits vor der Impfung vorhanden gewesen sein könnte, obwohl ihre Krankengeschichte etwas anderes besagt.

Obwohl die Arrhythmie nach Gardasil weit verbreitet war, behauptete der Sonderbeauftrage, dass ihre Arrhythmie aus einer “unbekannten” Quelle stamme.

Die Tarsel’s brachten ihren Fall direkt zum Ministerium für Gesundheit und Soziales und nach acht Jahren Kampf erhielten sie ein 22-seitiges Urteil von Richterin Mary Ellen Coster Williams.

Das Urteil erklärte, dass der Ansatz des Sonderbeauftragen bei der Analyse des Falles “eine zu hohe Beweislast auferlegte”.

Deshalb erklärte Richter Williams:

Der Antrag des Klägers auf Überprüfung wird STATTGEGEBEN.

Die Entscheidung des Sonderbeauftragten, die Entschädigung zu verweigern, wird AUFGEHOBEN und der Fall wird an den Sonderbeauftragten zur weiteren Bearbeitung im Einklang mit dieser Entscheidung zurückgegeben…..

Nach acht Jahren des Kampfes für Gerechtigkeit erhielten die Tarsell’s endlich dieses Urteil vom Sonderbeauftragten Christian J. Morgan:

Die Stellungnahme des Gerichtshofs erforderte eine zusätzliche Prüfung im Einklang mit den vom Gerichtshof formulierten Rechtsgrundsätzen für die Analyse der Beweise in diesem tragischen Fall über eine Frau, Christina Tarsell, die viel zu jung verstarb. (5)

Nach dem vom Gericht vorgeschriebenen Verfahren hat Frau Tarsell Anspruch auf Entschädigung. Die Parteien sollten damit rechnen, dass in Kürze eine separate Schadenersatzverfügung erlassen wird.

Gemäß Impfstoffregel 28.1(a) ist das Büro des Gerichtsschreibers angewiesen, dieses Urteil dem Gericht mitzuteilen.

Nun, da ein Gericht bestätigt hat, dass der Gardasil-Impfstoff Menschen verletzten oder sogar umbringen kann, wo ist die nationale Berichterstattung? Wo ist der öffentliche Aufschrei?

Auch in Deutschland ist der Gardasil-Impfstoff zugelassen und wird rege verwendet. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern seit Juni 2018 auch für alle Jungen in diesem Alter.

Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen. Dazu gibt es nichts mehr zu sagen…


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